Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine  Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins  World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich  persönlichen oder familiären Zwecken dient.  Die Gesetzesbegründung zum RStV sagt hierzu: "Nicht  kennzeichnungspflichtig  sind  demnach  private Kommunikation, auch   wenn  sie über die reine Telekommunikation hinausgeht. Dies betrifft etwa die  Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren, aber auch den gelegentlichen  privaten wirtschaftlichen Geschäftsverkehr, etwa bei der Veräußerung  von Waren,  unmittelbar durch  den  privaten  Anbieter oder aber über dritte Plattformen. In  diesen  Fällen  ist  entweder  durch die persönliche Bekanntschaft zwischen  Anbieter und Nutzer oder aber über den   Plattformanbieter  sichergestellt,  dass   die  schutzwürdigen Belange  der Beteiligten gewahrt werden können. Eine  Kennzeichnungspflicht  würde ansonsten  dazu  führen, dass  entweder die  Privatsphäre in diesen Fällen nicht mehr geschützt wäre oder aber die  Kommunikation unterbliebe."  copyright (C) der webseiten 2005 - 2013 by bird-of-prey www.gueber.de meine privaten webseiten